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Regeln

Airbnb und die zuständigen deutschen Steuerbehörden

Du kannst diesen Artikel auf Deutsch oder Englisch lesen.

Die folgenden Informationen gelten nicht für umsatzsteuerpflichtige Gastgeber, die uns ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitgeteilt haben. Wenn du als Gastgeber mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer registriert bist, stelle bitte sicher, dass du deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angibst.

Ob steuerrelevante Daten weitergegeben werden können

Wir erheben Mehrwertsteuer auf die Nutzungsgebühren, die wir Nutzern in Deutschland berechnen. Gelegentlich können wir routinemäßigen Überprüfungen unterzogen werden, bei denen sichergestellt wird, dass wir den richtigen Betrag bezahlen.

Im Rahmen dieses Prozesses können die zuständigen deutschen Steuerbehörden spezifische, steuerrelevante Daten für Transaktionen auf der Plattform anfordern.

An wen wir steuerrelevante Daten weitergeben dürfen

In Deutschland arbeiten wir mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundeszentralamt für Steuern zusammen, um den gültigen und gesetzlichen Anfragen nach steuerrelevanten Informationen nachzukommen. Dementsprechend können steuerrelevante Daten an die zuständigen deutschen Steuerbehörden weitergegeben werden.

Wann steuerrelevante Daten weitergegeben werden dürfen

Steuerrelevante Daten für Transaktionen ab dem 1. Oktober 2019, die ab 2020 von Gastgebern für Einkommensteuerzwecke gemeldet werden sollen, können ab Januar 2020 vierteljährlich an die zuständigen deutschen Steuerbehörden weitergegeben werden.

Während wir vierteljährlich die Mehrwertsteuer erheben und an das Bundeszentralamt für Steuern überweisen, müssen Gastgeber die Einkünfte aus diesen Transaktionen erst im folgenden Jahr in der Einkommensteuererklärung angeben.

Welche steuerrelevanten Daten weitergegeben werden dürfen

Wir können verpflichtet sein, steuerrelevante Daten für Transaktionen ab dem 1. Oktober 2019 vierteljährlich ab Januar 2020 über den folgenden zweistufigen Prozess an die zuständigen deutschen Steuerbehörden weiterzugeben:

Stufe 1

Die zuständigen deutschen Steuerbehörden können fortlaufend vierteljährlich für jeden Zeitraum ab dem 1. Oktober 2019 eine Liste von Daten für alle Transaktionen anfordern, bei denen in Deutschland Mehrwertsteuer gezahlt wurde.

Die Liste der steuerrelevanten Daten, die wir im Rahmen eines Antrags auf Stufe 1 zur Verfügung stellen würden, ist standardisiert und kann in der Regel nicht verwendet werden, um einzelne Benutzer zu identifizieren. Sie enthält deine Airbnb-Nutzer-ID und die Transaktionsbestätigungscodes, die sich auf alle Buchungen beziehen, die im betreffenden Zeitraum angenommen oder getätigt wurden. Diese Daten identifizieren dich nur, wenn die zuständigen deutschen Steuerbehörden über zusätzliche Informationen verfügt, die dich mit einer bestimmten Airbnb-Nutzer-ID oder einem Transaktionsbestätigungscode verknüpfen.

Du kannst die vollständige Liste der steuerrelevanten Daten, die wir möglicherweise im Rahmen einer Anforderung der Stufe 1 weitergeben müssen, einsehen.

Stufe 2

Nach Erhalt der Liste der steuerrelevanten Daten, die im Rahmen eines Antrags der Stufe 1 weitergegeben werden können, können die zuständigen deutschen Steuerbehörden zusätzliche Informationen anfordern, mit denen Gastgeber (nicht Gäste) für weitere Prüfungen identifiziert werden (unter Bezugnahme auf die Airbnb-Nutzer-ID des Gastgebers) können.

Du kannst die vollständige Liste der zusätzlichen Informationen, die wir möglicherweise im Rahmen einer Anforderung der Stufe 2 weitergeben müssen, einsehen.

Ob Informationen, die dich identifizieren, weitergegeben werden

Das zweistufige Verfahren zur Weitergabe steuerlicher Daten an die zuständigen deutschen Steuerbehörden stellt sicher, dass Daten bei einer erheblichen Anzahl von Nutzern, die diese üblicherweise identifizieren, nicht weitergegeben werden.

Möglicherweise müssen wir jedoch Daten weitergeben, mit denen du im Rahmen einer Anforderung der Stufe 2 identifiziert werden kannst (siehe Welche steuerlichen Daten dürfen weitergegeben werden?).

Wie du erfährst, ob Informationen, die dich identifizieren, weitergegeben wurden

Wir werden dich benachrichtigen, wenn wir Daten weitergeben müssen, die dich im Rahmen einer Anfrage der Stufe 2 identifizieren könnten.

Wie die steuerrelevanten Daten verwendet werden dürfen

Bestimmte EU-Steuergesetze verpflichten Unternehmen, ausreichend detaillierte Aufzeichnungen über steuerrelevante Informationen zu führen, damit die EU-Steuerbehörden überprüfen können, ob sie den richtigen Steuerbetrag erhalten haben. Unternehmen können gesetzlich verpflichtet sein, den EU-Steuerbehörden diese Aufzeichnungen vorzulegen.

Nach den genannten Steuergesetzen sind wir möglicherweise verpflichtet, Daten an die zuständigen deutschen Steuerbehörden weiterzugeben. Dazu können in begrenzten Fällen auch Daten zählen, die einen Gastgeber identifizieren.

Die EU-Steuerbehörden unterliegen ebenfalls strengen Datenschutzgesetzen und sind in der Regel nur berechtigt, diese Daten zur Erfüllung ihrer in den lokalen Gesetzen festgelegten Aufgaben zu verwenden und weiterzugeben. Diese Zuständigkeiten umfassen in der Regel die Schätzung und Durchsetzung von Steuern, die Einziehung nicht gezahlter Steuern, die Durchsetzung von Geldwäschereigesetzen und die Sicherstellung, dass das staatliche Sozialversicherungssystem über die Einkünfte der Steuerzahler informiert ist.

Weitere Informationen zu anderen örtlichen Gesetzen, die möglicherweise für dich als Gastgeber gelten, findest du auf unserer Seite für verantwortungsvolles Gastgeben.

Ob andere Plattformen deine steuerrelevanten Daten weitergeben

Alle Homesharing-Plattformen sind verpflichtet, gültige und gesetzliche Anforderungen für Steuerinformationen zu erfüllen.

Datenschutz

Wir haben Verständnis dafür, dass du möglicherweise Bedenken hinsichtlich der Vertraulichkeit von Daten hast, die deren Weitergabe an die zuständigen deutschen Steuerbehörden betreffen. Dementsprechend haben wir mit dem Bundeszentralamt für Steuern zusammengearbeitet, um unseren gesetzlichen Verpflichtungen unter Beachtung der strengen Datenschutzgesetze nachzukommen.

Das zweistufige Verfahren zur Weitergabe steuerrelevanter Daten an die zuständigen deutschen Steuerbehörden stellt sicher, dass bei einer signifikanten Anzahl von Nutzern Daten, die diese üblicherweise identifizieren, nicht weitergegeben werden. Wir werden dich benachrichtigen, wenn wir Daten weitergeben müssen, mit denen du im Rahmen einer Stufe-2-Anfrage identifiziert werden kannst.

Weitere hilfreiche Informationen

Wir empfehlen zwar immer, dich an einen Steuerberater in deiner Nähe zu wenden, haben jedoch einige Informationen zusammengestellt, um den Prozess zu vereinfachen:

Zum Anfang

Die vollständige Liste der steuerrelevanten Daten, die in Stufe 1 für jede Transaktion weitergegeben werden können, lautet:

  1. Transaktionsbestätigungscode
  2. Airbnb-Nutzer-ID
  3. Datum, an dem die Mehrwertsteuer von uns erhoben wurde (normalerweise das Datum, an dem die Buchung vorgenommen wurde)
  4. Vorgangsart (Buchung oder Änderung/Stornierung)
  5. Zeitraum (z. B.: 4. Quartal 2019, also 1. Oktober 2019 bis 31. Dezember 2019)
  6. Umsatzsteuerland (z. B.: Deutschland)
  7. Mehrwertsteuersatz (z. B.: 21 %)
  8. Mehrwertsteuer-Währung
  9. Gesamtbetrag (Airbnb-Gebühr + eingezogener Mehrwertsteuerbetrag) (in Überweisungswährung)
  10. Airbnb-Gebühr (in Überweisungswährung)
  11. Eingezogener Mehrwertsteuerbetrag (in Überweisungswährung)
  12. Gesamtbetrag (Airbnb-Gebühr + eingezogener Mehrwertsteuerbetrag) in US-Dollar
  13. Airbnb-Gebühr in US-Dollar
  14. Mehrwertsteuer-Betrag in US-Dollar
  15. Nutzerwährung
  16. Gesamtbetrag in Nutzerwährung (Airbnb-Gebühr + eingezogener Mehrwertsteuerbetrag)
  17. Name des Landes, in dem der Nutzer, der die Mehrwertsteuer entrichtet, ansässig ist
  18. Die Art der Daten (aber nicht die tatsächlichen Daten selbst), die von uns verwendet werden, um das Wohnsitzland des Nutzers für die Zwecke der Transaktion zu bestimmen

Die vollständige Liste der zusätzlichen Informationen, die im Rahmen einer Anforderung der Stufe 2 weitergegeben werden können, lautet:

  1. Name des Gastgebers
  2. Adresse der Unterkunft
  3. Die von uns zur Bestimmung des Wohnsitzlandes des Gastgebers verwendeten Daten, und zwar eine oder mehrere der folgenden Angaben:
    1. Telefonnummer
    2. IP-Adresse
    3. Zahlungsdetails
    4. Personalausweisnummer

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